Beratung für Eltern

Wenn Sie sich sorgen um Ihr Kind oder Ihre Familie machen

ELTERNBERATUNG BEI EINVERNEHMLICHER SCHEIDUNG (§ 95 ABS. 1A AUSSSTRG)

Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung.

Diese Beratung können Sie als Einzel- oder als Elternpaarberatung in Anspruch nehmen.

Sie dient dazu, die Bedürfnisse Ihres/Ihrer Kindes/Kinder während der Scheidung bewusst wahrzunehmen und informiert über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen und wie Sie diese bestmöglich unterstützen und begleiten können.

Gesetzlich vorgesehen ist eine Dauer von 1 bis 5 Einheiten.

Die Dauer werden wir individuell vereinbaren. Am Ende stelle ich Ihnen die Bestätigung zur Vorlage am zuständigen Bezirksgericht aus.

 

 

"Ich weiß nicht ob es besser wird,
wenn es anders wird. Aber es muss
anders werden, wenn es besser
werden soll."


Georg Christoph Lichtenberg

 


 

 

 

 

Praxis Wien
Hermanngasse 18/5
1070 Wien

Praxis Waldviertel
Pollhammerstrasse 5/Top 6
3542 Gföhl

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